EnergieSparplaner

Betriebsstruktur

Gesellschafterbeteiligung

Bis 2000 war ein Arbeitsverhältnis bei Solvis an die Vorraussetzung gekoppelt, sich als Unternehmer zu beteiligen. Die Bindung war ein Bestandteil der Philosophie eines gemeinsam geführten und demokratischen Betriebs. Dazu gehörte eine „Einfühlungsphase“, die sogenannte Anwärterzeit. Sie diente dazu, sich als Neuling einzugewöhnen und das Gesellschafterdasein mit Versammlungen und allen Prozessen kennenzulernen. Ebenso konnten sich die Gesellschafter ein Bild von den Anwärtern machen. Die generelle Vorraussetzung, sich bei Solvis als Gesellschafter zu beteiligen, wurde 2001 reformiert. Dies war eine einschneidende, aber sinnvolle Veränderung: Es waren Kollegen dazugekommen – fachlich hoch motiviert – die sich jedoch nicht unternehmerisch engagieren wollten.

Mit dem Bau der Nullemissionsfabrik folgten auch die Fragen nach der Verteilung des Anteils am Eigentum. Sollte er allen zu gleichen Teilen gehören? Wie können langjährige Betriebszugehörigkeit und persönlicher Einsatz über mehrere Jahre gewichtet werden? Diese Aspekte lösten die Diskussion um die Verteilung von Gewinnausschüttungen aus. Letztlich wurde der Weg gewählt, eine Hälfte nach Gesellschafterjahren und eine pro Kopf zu verteilen.

Heute steht immer noch allen Mitarbeitern eine unternehmerische Beteiligung offen. Zurzeit sind 38 Gesellschafter und 4 Anwärter in der Solvis-Geschäftsführungs GmbH vertreten. Die Anwärterzeit beträgt mindestens 1 Kalenderjahr.